Lügen erlaubt beim Vorstellungsgespräch

Beim Vorstellungsgespräch darf bei peinlichen Fragen auch knallhart gelogen werden. Allerdings sollte man das Terrain gut kennen, um nicht bereits in Runde eins auszuscheiden.

Ehrlichkeit währt zwar am längsten, denn eine falsche Auskunft einem potenziellen Personaler zu erteilen, kann durchaus das Ende der Bewerbung darstellen. Doch was passiert, wenn eine komplexe Auskunft Sie den Zutritt zum Job kosten könnte? Fragen, die im Bewerbungsgespräch auftauchen, müssen für die zukünftige Position von Bedeutung sein. Ist eine Frage nicht für den zukünftigen Posten wichtig, ist eine Beantwortung von Ihnen nicht notwendig. Um eine peinliche Situation auszuschliessen, dürfen Sie in dieser Situation eine Notlüge anwenden.

 

Welche Themen sind tabu?

 

Für den Arbeitgeber ist es tabu, den Familienstand, die sexuelle Orientierung oder den Kinderwunsch zu erfragen. Keine Auskunft muss über die Gesundheit, die finanzielle Situation oder einer eventuellen Behinderung erteilt werden. Wie ist zu verfahren, falls der Chef oder Personaler nach diesen Dingen fragt? Schweigen sollte man in diesem Fall nicht. Verweigern Sie oder sind Unentschlossen eine Antwort zu geben, könnte dies nachteilige und unumkehrbare Folgen mit sich bringen.

 

Welche Reaktionen auf unerlaubte Fragestellungen sind möglich?

 

Die erste Möglichkeit wäre, die Wahrheit zu sagen. Wenn Sie keine glaubhaften Lügen erzählen können, ist die Stunde der Wahrheit gekommen. Vielleicht liebt es der Chef sogar, wenn Sie keinen Kinderwunsch anstreben. Ist das Gegenteil der Fall, kann es sich auch nachteilig bei der Elternzeit auswirken. Machen Sie dem Personaler deutlich, dass diese Frage hier im Grunde keine Rolle spielt und das könne ihn von weiteren Fragen abhalten.

Bei heiklen Fragen bleibt auch die Option, die Aussage zu tätigen. Der zukünftige Chef könnte daraus vielleicht ableiten, dass Sie vor ihm Probleme verbergen. Besser Sie antworten eindeutig oder Sie kontern mit einer Gegenfrage. Um die Stimmung aufzulockern, sollten Sie ein wenig Humor hinzufügen.

Jedoch nicht alle vorherigen Methoden sind auf alle Personaler übertragbar. Dann bleibt Ihnen in dieser Situation nur die dritte Option, sie lügen. Sie müssen dabei so glaubwürdig und souverän herüberkommen. Sie haben keine ernsthaften Folgeerscheinungen zu befürchten. Sie sollten das Gespräch nach der Notlüge schnellstmöglich in eine andere Richtung tendieren.

 

Wann sind wahre Aussagen notwendig?

 

Ist es erlaubt, zu jedem Zeitpunkt eine Notlüge zu kreieren? Nein. Es gibt Gegebenheiten, in denen die Wahrheit zwangsweise notwendig ist. Dies tritt ein, wenn Sie eine ansteckende Krankheit besitzen oder Ihr Berufsleben von anderweitigen Einschränkungen betroffen ist. Jeder muss individuell checken, ob die gestellte Frage erlaubt ist oder nicht. Fühlen Sie sich von einem Personalchef diskriminiert, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Kein Vorstellungsgespräch sollte dazu führen, pikante Einzelheiten aus dem Privatleben preiszugeben.

 

Übertriebene Selbstinszenierung ist nicht immer illegal oder legal

 

Manche Bewerber sind damit auf legale Weise sehr erfolgreich. Im Arbeitsrecht gibt es eine fliessende Grenze der Selbstdarstellung. Deswegen sammeln selbstbewusst auftretende Personen Pluspunkte. Der ehrliche Bewerber ist oft der Dumme, wenn Unsicherheiten allzu deutlich zugegeben werden und er sich schlecht verkauft. Allerdings ist Vorsicht geboten: Juristisch geahndet wird Lügen und betrügen. Liegt eine arglistige Täuschung durch Unwahrheiten beim Arbeitgeber vor, kann er den Arbeitsvertrag dementieren, eine fristlose Kündigung aussprechen oder sogar eine Strafanzeige einreichen. Die Manipulation von Zeugnissen ist Urkundenfälschung und sich dadurch in die nächst höhere Gehaltsgruppe zu katapultieren, ist glatter Betrug.

 

Übertreibungen sind nicht immer mit Lügen vergleichbar

 

Durchaus üblich ist es, die persönlichen Erfolge um zehn Prozent zu erhöhen, als sie in der Praxis waren. Ebenso beim letzten Gehalt können Sie ein wenig übertreiben. Tatsächliche Lügen sind gefälschte Arbeitszeugnisse und das Verbergen von Diebstahl. Der unehrliche ist der Dumme im Vorstellungsgespräch, denn alles kommt auf irgendeine Weise und früher oder später ans Tageslicht. Deswegen werden bei Recherchen und beim Abgleichen der Unterlagen die entsprechende Personengruppe nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

 

Bildquelle: chief22880 / pixabay.com

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